Leistungen

Liegenschaftsvermessung

Grenzvermessung

Teilungsvermessung

– Sonderung

Amtliche Grenzanzeige

– Straßenschlussvermessung

Gebäudeeinmessung

Lagepläne

Top. Lageplan zum Bauantrag

– Top. Bestandsaufnahmen

Amtliche Lagepläne

– Aufmessung von Kanal- oder Versorgungs- oder Entwässerungs- leitungen

Immobilienbewertung

– Erstellung von Verkehrswertgut- achten für bebaute und unbebaute Grundstücke für den Verkauf, Erbfall oder für gerichtliche Gutachten

Mietflächenbestimmung

– Bestimmung der Mietfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächen- verordnung – WoFlV). – Bescheinigung der Wohnfläche für Ihre Zwecke

Ingenieurvermessungen

Absteckungsarbeiten jeglicher Art (z.B. Gebäude, Bauwerke, Straßen, Brücken)

– Deformationsmessungen und Höhenüberwachung für Staudämme, Gebäude oder andere Bauwerke

Höhenvermessungen jeglicher Art

Kanal- und Leitungsaufmaß

Präzisionsnivellement

– Hochgenaue Höhenvermessung zur Überprüfung von Bodenbewegung aufgrund des Tagebaus in den letzten Jahrzehnten

Vermessungstechnische Gutachten

– Erstellung von vermessungs- technischen Gutachten für gerichtliche Zwecke (z.B. Prüfungen von Verkehrswertgutachten bzw. vermessungstechnische Beschein- igungen anderer Vermesser)

Weitere Leistungen

Beratung und Mithilfe bei der Planung Ihres Bauvorhabens

– Aufbau und Aktualisierung der Amtlichen Basiskarte

Grenzvermessung

Sind Ihre Grenzzeichen verschwunden?

Sie wollen diese wiederherstellen?

Sie sind sich nicht sicher wie ihre Grenze verläuft?

Wir stellen Ihre Grenzen und Ihre Grenzzeichen nach den vorhandenen Katasterunterlagen wieder her. Dazu werden die örtlichen Grenzen neu vermessen und mit Grenzzeichen (z.B. Grenzsteinen) vermarkt, damit Ihre Grenzzeichen zweifelsfrei und gerichtsfest an Ihrer richtigen Stelle stehen.

Teilungsvermessung

Die Teilungsvermessung ist notwendig, wenn ein Teil eines Grundstücks abgetrennt werden soll um es beispielsweise zu verkaufen, unentgeltlich zu übertragen oder eigenständig zu belasten (Baulasten, Hypothek). Nach Wunsch und unserer fachmännischen Beratung kann das Grundstück in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt werden.

Haben Sie noch weitere Fragen ?

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause und zeigen Ihnen ihre Möglichkeiten auf.

Amtliche Grenzanzeige

Sie wissen nicht genau wo Ihre Grenzen verlaufen und wollen einen Zaun errichten?

Mit der amtlichen Grenzanzeige ermitteln wir für Sie den örtlichen Grenzverlauf und zeigen Ihnen die Grenze örtlich an. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine gesiegelte Urkunde mit der Darstellung des Grenzverlaufs. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie ihren Zaun auf ihrem Grundstück errichten. Mit dieser Urkunde haben Sie eine rechtliche Sicherheit gegenüber Außenstehenden und auch vor Gericht.

Gebäudeeinmessung

Unterliegt mein Gebäude der Einmessungspflicht?

Gemäß §16 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW sind alle Gebäude einmessungspflichtig, die nach August 1972 errichtet oder im Grundriss verändert werden. Dabei haben die Eigentümer die gesetzliche Verpflichtung, ihre neuen oder veränderten Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen.

Ausgenommen von der Einmessungspflicht sind gemäß §19 DVOzVermKatG:

1. Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, die nach ihrer Ausführung für eine dauernde Nutzung nicht geeignet oder die für eine begrenzte Zeit aufgestellt worden sind,

2. Gebäude und Anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m2

3. Gebäude und Gebäudeanbauten, die in § 62 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 aufgeführt sind

4. unterirdische Gebäude

5. Grundrissveränderungen nach Teilabbruch eines Gebäudes

6. Grundrissveränderungen durch das Aufbringen von Wärmedämmung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Gebäude einmessungspflichtig ist, fragen Sie bei uns nach. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro.

20190719_133445
Gebäude Frontansicht weit
IMG-20200302-WA0007
Kronprinzenquartier
previous arrow
next arrow

Lageplan bzw. Amtlicher Lageplan

Der Lageplan ist die Grundlage zur Verwirklichung eines Bauvorhabens. Durch ihn entscheidet die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. Dieser wird auf bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gegebenheiten geprüft.

Der Lageplan besteht aus den Unterlagen des Katasteramtes und unseren eigenen Messungen.  Zunächst wird ein Vorabzug des Lageplanes bestehend aus dem aktuellen Katasterbestand, Geländehöhen, vorhandenen Baulasten, geltenden Planungsrecht, Gebäudehöhen der unmittelbaren Nachbarschaft und der planungsrelevanten Topographie erstellt.

Auf dieser Planungsgrundlage plant der Architekt mit Ihnen ihr Gebäude. Danach wird diese Planung an uns übergeben um den Lageplan für die Abgabe beim Bauordnungsamt fertig zu stellen.

Durch die mit öffentlichem Glauben beurkundete Lage durch den ÖbVI wird der Lageplan zu einem amtlichen Lageplan.

Dieser wird benötigt, wenn:

1.     es sich bei den Außengrenzen des Baugrundstücks nicht um festgestellte Grenzen im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes handelt,

2.     die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken so vermessen sind, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können,

3.     auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen,

4.     eine Baulast im Sinne von § 18 auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken ruht.

 In welchen Fällen wird noch ein Lageplan benötigt?

·         Für den Antrag einer Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken

·         Eintragung von Baulasten auf einem Grundstück

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie eine Beratung für ihr Bauvorhaben?

Wir beraten Sie gerne telefonisch, in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.

Verkehrswertgutachten von Immobilien und Grundstücken

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur fertige ich Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke an. Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Marktwertes einer Immobilie oder eines Grundstückes. Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell für die Immobilie ohne „Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ erzielbar wäre.

Diese Gutachten werden z.B. bei Scheidungen, in Erbfällen oder in Insolvenzverfahren benötigt. Ein Verkehrswertgutachten ist die Grundlage für die Finanzierung von Krediten bei einer Bank, wenn ein Gebäude als Sicherheit für die Bank dienen soll.

Haben Sie noch Fragen zu Verkehrswertgutachten?
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.

Mietflächenbestimmungen

Sie wissen nicht genau wie groß Ihre Wohnung ist? Meinen Sie die Angaben der Mietfläche in Ihrem Vertrag sei falsch? Mit unseren hochpräsiezen Messgeräten berechnen wir Ihre Wohnflächen aufs Genaueste. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Miete zahlen.

Oder Sie wollen Ihre Wohnungen vermieten und wollen wissen, wie groß die Wohnungen sind, um den Mietpreis zu bestimmen. Wir messen Ihnen nachweißlich die Größe der Mietfläche und bescheinigen Ihnen unsere Messergebnisse. Damit sind Sie sicher vor Klagen gegen die Mietflächengröße Ihres Objektes.

Haben Sie noch Fragen zur Mietflächenbestimmung?


Wir beraten Sie gerne telefonisch, in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.

Ingenieurvermessung

Die Ingenieurvermessung gehört zu den privatrechtlichen Tätigkeiten, die sich mit der Planung, der Bauausführung und der präzisen Bestimmung von Punkten beschäftigt.

Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

·         Absteckungsarbeiten jeglicher Art:

o Grob- und Feinabsteckungen (Schnurgerüstabsteckung) für Gebäude

o Absteckungen von Achspunkten für Bauwerke

o Absteckung von Straßenachsen

·         Grenzanzeige

·         Höhenvermessungen:

o Festlegung von Höhen auf der Baustelle

o Nivellement

o Messung von First- und Traufhöhen

o Feinnivellement höchster Genauigkeit

o Höhenüberwachungen an Gebäuden oder Bauwerken

·         Bestandspläne (Bestandsdokumentation)

·         Topographischer Lageplan und topographische Vermessungen

·         Erstellung von Bebauungsplänen

·         Aufmessung von Kanal- und Versorgungsleitungen

Absteckungen

Für den Bau von Gebäuden sind die Absteckungsarbeiten von großer Bedeutung. Sie sorgen für die genaue Lage der Gebäudeecken auf dem Grundstück, damit das Gebäude exakt nach der vorliegenden Baugenehmigung errichtet wird.

Zuerst erfolgt die Grobabsteckung für die Ausführungen der Erdarbeiten, bei der die Gebäudeecken mit Holzpflöcken auf dem Grundstück gekennzeichnet werden. Nach den Erdarbeiten und dem Bau des Schnurgerüstes werden die Gebäudeseiten oder Gebäudeachsen mit Nägeln auf dem Schnurgerüst gekennzeichnet. Somit erhält man die genaue Lage der Gebäudeecken die benötigt werden, um die Betonplatte an die richtige Stelle zu gießen und die Außenmauern zu errichten.

Höhenaufnahme                                                                                    

Nivellement, Feinnivellement, Meterrisse

Für die Planung Ihrer Baumaßnahme werden die Höhen an Ihrem Grundstück und der Umgebung benötigt. Diese müssen nach §3 der BauPrüfVO in einen Lageplan eingetragen werden damit Sie Ihren Bauantrag beim Bauamt stellen können. Mit unseren Messgeräten können wir nicht nur die Lage, sondern auch die Höhenlage Ihres Grundstücks und Ihres Gebäudes präzise bestimmen.

Die Höhenmessungen sind wichtig, damit Ihr Gebäude bei der Planung in der richtigen Höhenlage festgelegt wird und bei der Bauausführung richtig gebaut wird. Darüber hinaus können die gemessenen Grundstückshöhen als Grundlage für die Massenberechnung des Bodenaushubs verwendet werden. Ihr Gebäude ist beispielsweise zu tief (tiefer als das Straßenniveau), dann kann es passieren, dass bei starken Regenfällen das Wasser ins Gebäude fließt.

Kanal- und Leitungsaufmaß

Mit unserem Instrumentarium sind wir in der Lage die verschiedenen Leitungen in Lage und Höhe auf wenige Millimeter zu bestimmen. Die Aufmessungen werden dann von uns im Innendienst in einer Skizze dargestellt und somit dokumentiert.

Rufen Sie uns am besten an, wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen.

Planung und Beratung

Für den erfolgreichen Bau Ihres Eigenheims ist die korrekte baurechtliche Planung und schnelle sowie sorgfältige Durchführung von zentraler Bedeutung. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten, ob und wie Sie Ihr Grundstück bebauen können.
Mit unserer knapp einhundertjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Verwirklichung Ihres Bauvorhaben.
Wünschen Sie eine Beratung, dann kommen Sie einfach vorbei oder machen Sie mit uns einen Termin bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause.